Der Werkstattrat ist Repräsentant und Interessensvertretung der Beschäftigten der Wünsdorfer Werkstätten und verhandelt als solcher mit der Werkstattleitung die Belange, Anregungen und Beschwerden von Werkstattbeschäftigten. Durch den Werkstattrat ist diesen die Möglichkeit gegeben, an den Angelegenheiten der Werkstatt mitzuwirken. Regelmäßige Gespräche zwischen Werkstattrat und Geschäfts- sowie Werkstattleitung dienen dem Informationsaustausch und wechselseitigem Verständnis.
Die Zahl der Mitglieder des Werkstattrates ist abhängig von der Gesamtzahl der Beschäftigten in der jeweiligen Werkstatt. Der Werkstattrat der Wünsdorfer Werkstätten besteht aus fünf behinderten Beschäftigten, denen eine unabhängige Vertrauensperson aus der Werkstatt zur Seite gestellt wird. Alle vier Jahre werden die Mitglieder des Werkstattrates von ihren wahlberechtigten Arbeitskolleg/innen gleich, geheim und unmittelbar gewählt.
Der Werkstattrat arbeitet auf der Grundlage der Werkstättenmitwirkungsverordnung. In dieser werden ihm umfangreiche Anhörungs-, Mitwirkungs-, Kontroll- und Mitbestimmungsrechte eingeräumt.



