Eingangsverfahren
Du kommst zu uns in die Werkstatt.
Das nennen wir Eingangs-Verfahren.
Das dauert meistens 3 Monate.
In diesen 3 Monaten schauen wir:
Passt unsere Werkstatt für dich?
Kannst du bei uns arbeiten?
Wir schauen auch:
Welche Arbeit kannst du bei uns machen?
Welche Hilfe brauchst du dabei?
Wir sammeln alle diese Informationen.
Mit den Informationen machen wir einen Plan.
Dieser Plan ist nur für dich.
Er hilft dir, bei uns gut zu arbeiten.
Dieser Plan heißt Eingliederungs-Plan.
Das steht so im Gesetz.
Das Gesetz heißt § 57 SGB IX.
Ansprechpartner
Hier finden Sie ihre Ansprechpersonen zur Wegbereitung

Voraussetzungen des Eingangsverfahrens
Du möchtest arbeiten?
Dann musst du etwas tun.
Du musst einen Antrag stellen.
Du kannst das selbst machen.
Oder jemand macht das für dich.
Das ist dein gesetzlicher Vertreter.
Wenn du den Antrag gestellt hast, musst du auf eine Antwort warten.
Die Antwort sagt, ob du Geld bekommst.
Das Geld ist für das Eingangsverfahren.
Das Eingangsverfahren ist der Anfang von deiner Arbeit.
Wer zahlt das Geld für das Eingangsverfahren?
Es gibt verschiedene Stellen, die das Geld zahlen können.
Zum Beispiel die Arbeitsagentur.
Oder die Rentenversicherung.
Oder die Bundesknappschaft.
Oder eine Berufsgenossenschaft.
Diese Stellen nennt man Leistungsträger.
Ablauf des Eingangsverfahrens
Zuerst machen wir einen Test.
In diesem Test machen wir praktische Aufgaben.
Durch diese Aufgaben schauen wir, was du gut kannst.
Das sind dann deine Stärken.
Wir machen das zusammen.
Und wir machen einen Plan für deine Arbeit.
Am Ende haben wir einen Plan.
Dieser Plan ist für deine Arbeit bei uns.
Wenn der Plan gut ist, kannst du bei uns anfangen zu arbeiten.
Du arbeitest dann in unserer Werkstatt.
Dort schauen wir, ob du vielleicht eine Ausbildung machen kannst.
Oder ob du auf dem normalen Arbeitsmarkt arbeiten kannst.
Vielleicht ist es aber auch besser, wenn du in unserem Förder-Bereich arbeitest.
